Erwerbsvoraussetzungen
Waffen- und Munitionserwerb in Deutschland (Online)
Für den Online-Kauf und Versand von Waffen und Munition benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente:
Bitte senden Sie die benötigten Unterlagen unaufgefordert als Antwort auf unsere E-Mail-Auftragsbestätigung. Jungjäger ohne WBK und NWR-Nummern bitten wir zusätzlich um die Übersendung ihres Jagdscheins sowie der Kontaktdaten ihres Sachbearbeiters.
Jäger mit WBK:
- Jagdschein (Lichtbildseite und Ablaufdatum)
- WBK (Vorder- und Rückseite)
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
- NWR-P-ID
- NWR-E-ID
- WBK (Vorder- und Rückseite)
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
- NWR-P-ID
- NWR-E-ID
Hinweis: Für den Erwerb von Kurzwaffenmunition muss eine Erwerbserlaubnis in der WBK eingetragen sein.
Die folgenden Informationen basieren auf dem Waffengesetz, das seit dem 1. April 2008 in Kraft ist, sowie auf den entsprechenden Anpassungen und Änderungen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
A) Voraussetzungen für den Erwerb durch Jäger:
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.09.2020 ist die Angabe von NWR-IDs (Personen-ID und Erwerbs-ID) beim Kauf von Waffen aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend erforderlich. Sollten Sie keine NWR-IDs besitzen, beantragen Sie diese bitte bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
1.) Erwerb durch Inhaber eines Jagdscheins gemäß §15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG (Jäger):
Jäger sind berechtigt, Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben, sofern diese nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten sind. Der Jagdschein muss gültig sein.
Jugendjagdscheininhaber gemäß §16 BJagdG sind nach §13 Abs. 7 WaffG nicht berechtigt, Schusswaffen oder Munition zu erwerben.
1.1) Langwaffe:
Benötigt: Jagdschein und grüne WBK mit NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Jungjäger ohne WBK können ihre erste Langwaffe, Schalldämpfer oder Munition direkt mit dem Jagdschein erwerben. Innerhalb von 14 Tagen muss die grüne WBK beantragt und die Langwaffe/der Schalldämpfer eingetragen werden.
1.2) Schalldämpfer:
Benötigt: Jagdschein und grüne WBK mit NWR-P-ID und NWR-E-ID.
1.3) Kurzwaffe:
Benötigt: Grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
1.4) Munition für Langwaffen:
Benötigt: Jagdschein.
1.5) Munition für Kurzwaffen:
Benötigt: Munitionserwerbsschein oder WBK mit eingetragenem Munitionserwerb.
1.6) Wechsel-/Austauschlauf für Langwaffen:
Benötigt: Jagdschein und grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
1.7) Wechsel-/Austauschlauf für Kurzwaffen (größeres Kaliber):
Benötigt: Grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
1.8) Einstecklauf und Fangschussgeber:
Benötigt: Jagdschein und grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblatts von der zuständigen Behörde.
1.9) Reparatur von EWB-pflichtigem Kundeneigentum:
Benötigt: WBK mit NWR-P-ID, NWR-E-ID, Waffen-NWR-ID und ggf. Waffenteile-NWR-ID.
1.10) Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel (gleiches oder kleineres Kaliber):
Benötigt: Grüne WBK mit eingetragener Grundwaffe, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Ablauf:
Beim Kauf vor Ort ist das Original der erforderlichen Dokumente vorzulegen.
Für Käufe über den Onlineshop oder telefonisch senden Sie die benötigten Dokumente bitte per E-Mail an:
info@thoma-tec.de
B) Voraussetzungen für den Erwerb durch Sportschützen gemäß §14 WaffG:
2.0) Langwaffe
Benötigt: Gelbe WBK mit NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
2.1) Halbautomatische Langwaffe, Repetierflinte
Benötigt: Grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
2.2) Kurzwaffe
Benötigt: Grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
2.3) Munition
Benötigt: Munitionserwerbsschein oder WBK mit eingetragenem Munitionserwerb.
2.4) Wechsel-/Austauschlauf für Kurzwaffen (größeres Kaliber)
Benötigt: Grüne WBK mit Voreintrag, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
2.5) Reparatur von EWB-pflichtigem Kundeneigentum
Benötigt: WBK mit NWR-P-ID, NWR-E-ID, Waffen-NWR-ID und ggf. Waffenteile-NWR-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
2.6) Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel für Kurzwaffen (gleiches oder kleineres Kaliber)
Benötigt: Grüne WBK mit eingetragener Grundwaffe, NWR-P-ID und NWR-E-ID.
Hinweis: Falls Ihre NWR-IDs nicht auf der WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes von Ihrer zuständigen Behörde. Das Stammdatenblatt allein reicht nicht aus.
Beim Kauf vor Ort ist das Original der erforderlichen Dokumente vorzulegen.
Für Käufe über den Onlineshop oder telefonisch senden Sie die benötigten Dokumente bitte per E-Mail an:
info@thoma-tec.de
C) Voraussetzungen für den Erwerb durch Sammler:
3.0) Erwerb von Kurzwaffen, Langwaffen und Reparaturen von Kundeneigentum
Benötigt:
- Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet
- NWR-P-ID und NWR-E-ID
3.1) Erwerb von Munition
Benötigt:
- Rote WBK mit entsprechendem Sammelgebiet
- NWR-P-ID, NWR-E-ID oder Munitionserwerbsschein
Waffen und Munition, die erwerbscheinpflichtig sind, werden ausschließlich gegen Vorlage gültiger Berechtigungsdokumente geliefert. Diese müssen uns per Einschreiben zugesendet werden.
Erforderliche Unterlagen (je nach Erwerbergruppe):
- Jäger:
- Jagdschein im Original, amtlich beglaubigte Kopie oder beglaubigte Abschrift.
- Für Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition ist eine WBK mit entsprechendem Voreintrag erforderlich.
- Sportschützen:
- WBK im Original oder amtlich beglaubigte Kopie.
- Zusätzlich: Fotokopie des Personalausweises.
- Sonstige (z. B. mit Munitionserwerbsschein):
- Munitionserwerbsschein im Original oder amtlich beglaubigte Kopie.
- Zusätzlich: Fotokopie des Personalausweises.
- Artikel ohne Erwerbsscheinpflicht (z. B. Luftdruckwaffen 0,5-7,5 Joule, Schwarzpulverwaffen):
- Nachweis der Volljährigkeit (Kopie des Personalausweises).
Die amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie von Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
- Datum der Beglaubigung mit Dienstsiegel ist erforderlich.
- Die Beglaubigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
Thoma-Tec
Höllmühle 3
84155 Bodenkirchen
Es ist verboten, folgende Gegenstände außerhalb des befriedeten Besitztums zu führen:
- Anscheinswaffen: z. B. Airsoft-Waffen
- Hieb- und Stoßwaffen: z. B. Bajonette, Säbel
- Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge: Klingenlänge über 12 cm
- Bei Theateraufführungen, Schießstätten oder dem Transport in verschlossenen Behältnissen für Zwecke gemäß dem Bedürfnis.
Bitte prüfen Sie die Details im WaffG §42.
Der Erwerb ist nur für Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung möglich, z. B.:
- Jagdschein
- Gelbe WBK
- Grüne WBK